Wohnhaus (bez. 1659), Horneburger Straße 28
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals:
Traufenständiger Putz-Fachwerkbau (teilweise Lehmausfachungen) unter Satteldach. Querdeelenhaus, linksseitig das Torgestell mit Sturzriegelinschrift: PAX SIT HUIC DOMUI ANNO 1659 DENN 2 JIUIY IHS
Im straßenseitigen Erdgeschoss Fenster des 19. Jahrhunderts. Die Giebelseiten mit verbretterten Giebeldreiecken. Die verputzten Ausfachungen mit geschwungenen Kopfstreben über zwei Gefache. Das Torgestell enthält die älteste Inschrift der Freiheit Horneburg. Die Freiheit Horneburg wurde vollständig niedergebrannt im Jahre 1646. Die Freiheit Horneburg wird im Wesentlichen geprägt von Häusern des 18. und 19. Jahrhunderts. Es kann davon augegangen werden, dass es sich bei dem Torgestell um den ältesten datierten Bauteil der Freiheit handelt.
Das Haus ist bedeutend für die Stadt Datteln, insbesondere für die Freiheit Horneburg, mit der ältesten inschriftlichen Datierung.
Es ist bedeutend für die Dokumentation der Wohn-, Arbeits- und Produktionsverhältnisse innerhalb der Freiheit. Es zeigt, dass die Bürger der Horneburger Freiheit sich landwirtschaftlich betätigt haben. Die jetzige Grundrissstruktur des Hauses, die Querdeele und die daran anschließenden vier Räume, die wohl noch im 18. Jahrhundert entstanden sein dürfen, geben Aufschluss über die Lebensumstände der Bevölkerung. Für die Erhaltung und Nutzung des Objekts als Baudenkmal liegen wissenschaftlich-volkskundliche Gründe vor. Das Haus gibt Aufschluss über das Bau- und Handwerkerwesen in der Freiheit Hornebug und im Vest Recklinghausen.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen volkskundliche Gründe vor. Das Haus hat die älteste datierte Inschrift in Horneburg. Diese Inschrift ist in lateinischer Sprache, dieses ist in Westfalen äußerst selten.
Tag der Eintragung: 30.12.1997
Nutzungsart: Wohnhaus
Dieses Gebäude als vermutlich das älteste Fachwerkhaus im Stadtgebiet ist bedeutend für Datteln und wegen seines im ursprünglichen Grundrissgefüge noch erhaltenen Deelenbereichs gleichermaßen bedeutend für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsverhältnisse. An der Erhaltung und Nutzung des Objekts als Baudenkmal i.S. § 2 (1) DschG besteht insbesondere wegen des besonders hohen Baualters aus wissenschaftlichen Gründen, des ursprünglichen Grundrissgefüges und der heute noch ablesbaren Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse unmittelbar nach dem 30jährigem Krieg aus volkskundlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Darüber hinaus ist die Inschrift mit dem Baudatum eine Urkunde der Stadtgeschichte.