Wohnhaus, Horneburger Straße 46
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals:
Sehr großes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Putzausfachungen unter mit Pfannen gedecktem Krüppelwalmdach. Giebeltrapeze auf profilierten Schwellenbalken schwach vorkragend. In der südlichen, straßenseitigen Giebelseite befindet sich eine barocke Tür, die wohl noch aus dem 18. Jahrhundert stammt. Hier befinden sich lange, gebogene Streben, im Erdgeschossbereich über vier, im Giebeltrapezbereich über drei Gefache gehend.
Ein Wechsel im Fachwerk an der östlichen Traufseite lässt darauf schließen, dass das Gebäude verlängert wurde. 1942 ist das Tennentor, das südöstlich der Tür in der Giebelseite angebracht war, entfernt worden. Die Giebelfassade wurde dem nordwestlichen Teil entsprechend mit einem Fenster und mit der langen Strebe versehen.
In der ehemaligen Tenne wurde ein Sparkassenraum eingerichtet. Im Jahre 1984, bei einem erneuten Umbau, ist der ganze südliche Bereich des Hauses im Erdgeschoss zu einem Ladenraum zusammengefasst worden.
Das Haus liegt an sehr wichtiger Stelle in der ehemaligen Freiheit Horneburg. Es befindet sich gegenüber von der Schlosskapelle und der Schlosszufahrt an der Ecke der jetzigen Horneburger Straße und der Schloßstraße. Der westliche Teil der Horneburger Straße und die Schloßstraße entsprechen dem alten Verlauf der Straße von Recklinghausen nach Waltrop. Erst um 1870 wurde die Straße von Recklinghausen nach Waltrop verlegt. Sie führt seitdem an der Nordseite (Hauptgiebelseite) des Hauses Horneburger Straße 46 vorbei.
Das Haus ist bedeutend für Horneburg als Teil der historischen Bebauung der Freiheit.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, ortsgeschichliche Gründe vor. Das Bauvolumen dieses Hauses, die exponierte, innerhalb der Freiheit zentrale Lage, die für den Bereich Horneburg außergewöhnliche Tür, sind Indizien dafür, dass dieses Haus eine besondere Funktion innerhalb der Freiheit gehabt hat. Tiefergehende Archivuntersuchungen könnten hier Klarheit bringen.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen städtebauliche Gründe vor. Das Haus liegt in ortsbildprägender Lage gegenüber vom Schloss und der Kapelle.
Tag der Eintragung: 06.05.1994
Nutzungsart: Wohnhaus/Ladenraum
Das Objekt ist bedeutend für die Stadt Datteln, weil es die Ortslage Horneburg an entscheidender Stelle prägt. An der Erhaltung und Nutzung des Objekt als Baudenkmal i.S. § 2 (1) DschG besteht insbesondere aus wissenschaflichen Gründen, wegen seiner Baugeschichte, als im Vergleich mit den Nachbarhäusern das am wenigsten veränderte Haus, ein öffentliches Interesse. Im Wesentlichen ist das Haus ein auffälliger städtebaulicher Bezugspunkt in der Ortsdurchfahrt Horneburg (Ecke Horneburger Straße / Schloßstraße) gegenüber der Schlosskapelle und der Schlosszufahrt und macht städtebauliche Gründe für den Denkmalwert geltend, weil es die Erscheinung des Orts- und Straßenbildes bestimmt und charakterisiert. Von daher besteht zwischen dem Objekt und den übrigen Anlagen und Gebäuden eine enge Verbindung. Ohne das Objekt wäre ein wesentlicher Teil der Horneburg prägenden Gebäude und Anlagen verloren, zumal das Haus eine große Aufmerksamkeit auf sich zieht.