Richtlinien der Stadt Datteln

 zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds in der Dattelner Innenstadt

 

Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West richtet die Stadt Datteln einen Verfügungsfonds für die Dattelner Innenstadt ein. Mithilfe des Verfügungsfonds sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die einen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt leisten. Zugleich dient er dazu, privates Engagement durch den finanziellen Zuschuss zu unterstützen und engagierte Akteure an der Innenstadtentwicklung mitwirken zu lassen.

Der Verfügungsfonds soll explizit als Ergänzung zur mittel- und langfristigen Maßnahmenumsetzung im öffentlichen Raum des Innenstadtbereichs eingesetzt werden.

Die Richtlinie basiert auf Ziffer 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.10.2008.

 

1. Fördergrundsätze

Der Verfügungsfonds finanziert sich bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Land sowie einem Eigenanteil der Stadt und zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln (von (Sozial)wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten) und/oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Auch geworbene Sponsorengelder oder Spenden zählen als private Mittel. Demnach wird jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, bis zur Höhe der bewilligten Fördermittel mit 1 Euro bezuschusst.

Für den Verfügungsfonds stehen zunächst öffentliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Um diese beanspruchen zu können, müssen demnach insgesamt 10.000 Euro private Mittel eingebracht werden. Daraus ergibt sich ein Gesamtbudget von 20.000 Euro.

Die Gewährung der Zuwendungen sind freiwillige Leistung des Landes NRW und der Stadt Datteln. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur im Rahmen der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der öffentlichen Mittel aus dem Verfügungsfonds besteht nicht.

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im festgelegten räumlichen Geltungsbereich (siehe Anlage 1) eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden (bspw. Beratungsleistungen, Veranstaltungen). Die Anlage 2 gibt einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen.

 

2. Gegenstand der Förderung

Mit dem Verfügungsfonds sollen Maßnahmen unterstützt werden, die in möglichst kurzen Zeiträumen umgesetzt werden können und einen nachweisbaren und nachhaltigen Nutzen für die Dattelner Innenstadt haben.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung der Innenstadt
  • Investitionsvorbereitende Veranstaltungen in der Innenstadt

 Bei Umsetzung dieser Maßnahmen werden folgende Kosten gefördert:

  • projektbezogene Investitionskosten oder investitionsvorbereitende Kosten
  • projektbezogene Sachkosten
  • Bruttohonorarkosten

Nicht gefördert werden:

  • Laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers
  • Reguläre Personalkosten des Antragstellers
  • Jegliche Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

 

3. Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss sollte im Regelfall einen Betrag von 5.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. Der Betrag kann im Einzelfall unter der Angabe besonderer Gründe überschritten werden. Die Mittel sollen dem beantragten Zweck angemessen sein und wirtschaftlich verwendet werden.

Der Verfügungsfonds setzt sich in gleichen Teilen aus öffentlichen und privaten Mitteln zusammen (siehe Fördergrundsätze). Der privat finanzierte Anteil kann maßnahmenunabhängig vorab in den Verfügungsfonds eingezahlt werden.

Für Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds gefördert werden sollen, ist vom Antragssteller oder durch eine entsprechende Kofinanzierung Dritter in der Regel ein mindestens 50%-iger Anteil an Eigenmitteln bezogen auf die Gesamtkosten der Maßnahme einzubringen.

Der private Anteil muss als Geldleistung erbracht werden. Es können keine Eigenleistungen auf den privaten Anteil angerechnet werden.

Bei Selbstbeauftragungen des Antragsstellers wird die Förderung der Honorarkosten auf 15 Euro pro Stunde (brutto) beschränkt.

 

4. Antragsberechtigte, Antragsstellung und Verfahren

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Person oder Gruppierung (z.B. Bewohner*innen, Einzelhändler*innen, Eigentümer*innen, Bewohnergruppen, Soziale Träger, Vereine, Initiativen). Auch die Mitglieder aus dem Beirat selbst sind antragsberechtigt.

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Zur Antragsstellung ist ein entsprechendes Antragsformular zu nutzen, das beim Quartiersmanagement einzureichen ist. Dies umfasst folgende Angaben:

  • Angaben zum Antragssteller
  • Beschreibung der Maßnahme sowie des Nutzens und der zu erwartenden Effekte für die Innenstadtentwicklung
  • Räumliche Zuordnung der Maßnahme
  • Dauer und Zeitraum der geplanten Maßnahme
  • Kosten und Finanzierung der Maßnahme

Bei der Vergabe von Aufträgen ist das öffentliche Vergaberecht (Dienstanweisung für das Vergabewesen bei der Stadtverwaltung Datteln) einzuhalten.

Die Anträge werden vom Quartiersmanagement auf ihre Vollständigkeit geprüft und dem Vergabegremium rechtzeitig vor der nächsten Beiratssitzung zur Verfügung gestellt.

Der Antragssteller erhält die Möglichkeit, das Projekt dem Beirat vorzustellen.

Der Beirat darf die Förderung einzelner Maßnahmen an Auflagen binden.

Nach erfolgreicher Bewilligung durch den Beirat erhält der Antragssteller einen förmlichen Bescheid (Bewilligungsbescheid), in dem die Höhe der bewilligten Zuwendungen angegeben ist. Sollten die veranschlagten Kosten überschritten werden, können die bewilligten Zuwendungen nachträglich jedoch nicht erhöht werden. Jedoch reduziert sich die Summe, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die zuvor bewilligten. Auf eine Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch.

Die Entscheidung über Projektanträge wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr zur Kenntnis gegeben.

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Beendigung der Maßnahme. Auf Anforderung durch den Antragsteller/ Zuwendungsempfänger kann die Stadt Datteln diesen durch Vorlage der entsprechenden Rechnung oder Bestellung auch direkt auszahlen.

Der geplante und beantragte Durchführungszeitraum ist zwingend einzuhalten, da die Fördermittel nur für das jeweilige Haushaltsjahr zurückgestellt werden können. Auf Antrag undmit einer nachvollziehbaren Begründung kann der Durchführungszeitraum verlängert werden, sofern hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

5. Entscheidungs- und    Ausschlusskriterien

Für die Bewertung der Anträge werden folgende Kriterien herangezogen:

Entscheidungskriterien:

  • Die Maßnahme, für die ein Zuschuss beantragt wird, muss innerhalb des Geltungsbereiches liegen bzw. durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme trägt zu einer (nachhaltigen) Verbesserung der Innenstadt bzw. des räumlichen Geltungsbereiches bei oder fördert das Image und die Identifikation mit der Dattelner Innenstadt.
  • Die Maßnahme ist technisch umsetzbar und berücksichtigt die gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Entscheidungsfindung werden auch mögliche künftige Belastungen (Folgekosten,

Pflegeaufwand) berücksichtigt. Soweit eine Unterhaltung oder Pflege durch die Maßnahme erforderlich wird, ist darzulegen, wie diese über den Zweckbindungszeitraum sicherzustellen ist.

Ausschlusskriterien:

  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde bereits begonnen.
  • Die Maßnahme wird bereits mit Mitteln der Landes- und EU-Finanzierung gefördert (Verbot der Doppelförderung).
  • Es handelt sich um eine unbefristete Maßnahme.

 6. Zweckbindung

Bei der Umsetzung investiver Maßnahmen (Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände) gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab Anschaffungsdatum. Diese ist vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen und beinhaltet die zweckentsprechende Nutzung sowie Instandhaltung und ggf. Ersatzbeschaffung. Nach Ablauf der Frist kann über die erworbenen Gegenstände frei verfügt werden. Bei investiven Maßnahmen an baulichen Anlagen (bspw. dauerhafte Veränderungen an Gebäuden, Gebäudeteilen oder Freiflächen) beträgt die Zweckbindungsfrist zehn Jahre.

 

7. Entscheidungsgremium

Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet ein Gremium, das sich aus verschiedenen Akteuren der Innenstadt zusammensetzt. Es stellt einen Querschnitt der Interessengruppen der Dattelner Innenstadt dar. Das Gremium entscheidet über die Mittel im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt es grundsätzlich die Ziele und Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Zukunftsfähige Innenstadt Datteln“ (Fortschreibung 2018).

Die Zusammensetzung des Gremiums (bzgl. der Interessengruppen und deren Vertreter/Stellvertreter) wird durch die Geschäftsführung und Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Politik wird die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen und ggf. alternative Interessengruppen und/oder Vertreter/ Stellvertreter zu benennen. Die Entscheidung über die Zusammensetzung obliegt der Geschäftsführung. Scheidet ein Mitglied aus, kann die Geschäftsführung ein neues Mitglied ernennen.

Das Gremium setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vertreter des Einzelhandels
  • Vertreter der Eigentümer
  • Vertreter der Bewohner
  • Vertreter der Menschen mit Behinderung
  • Vertreter der Senioren
  • Vertreter für Kinder und Jugendliche
  • Vertreter der sozialen Träger
  • Vertreter der Ratsfraktionen

Vertreter der Stadtverwaltung fungieren als nicht stimmberechtigte Mitglieder, die zu den jeweiligen Projektanträgen Stellung nehmen können.

Das Quartiersmanagement Datteln übernimmt die Geschäftsführung. Für jedes Mitglied wird zudem ein/e Stellvertreter*in benannt.

Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mind. die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder bzw. deren Vertreter anwesend sind. Der Beirat fällt die Bewilligung einer Maßnahme durch einen einfachen Mehrheitsentscheid (Enthaltungen werden nicht mitgezählt). Falls ein Beiratsmitglied an einem beantragten Projekt, das zur Abstimmung steht, in verantwortlicher Funktion beteiligt ist, wird es von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

8. Mittelvergabe und Abrechnung

Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorgenommen werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Grundlage von Zahlungsnachweisen (Originalrechnungen zu den Ausgaben) sowie ggf. Darstellung der Einnahmen durch Prüfung durch das Quartiersmanagement Datteln. Eine Vorfinanzierung erfolgt in der Regel nicht.

Die Umsetzung der Maßnahmen muss nach deren Abschluss dokumentiert werden. Vorzulegen ist ein kurzer Bericht mit folgenden Inhalten:

  • Beschreibung der Maßnahme sowie mindestens ein Foto
  • Zeitungsartikel über die Umsetzung der Maßnahme, sofern vorhanden

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Datteln vom 05.02.2019 in Kraft.